Der Vertrag von St. Germain war einer der Pariser Vorortverträge, die den Ersten Weltkrieg formal beendeten; er wurde zwischen Österreich und 27 alliierten und assoziierten Mitgliedern abgeschlossen, wobei Österreich keinesfalls gleichberechtigter Vertragspartner sondern vielmehr Befehlsempfänger der Engländer und Franzosen war. Das Vertragswerk diktierte nach dem Ersten Weltkrieg die Auflösung der österreichischen Reichshälfte (Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder) Österreich-Ungarns und die Bedingungen für die neue Republik Österreich. Der Vertrag von Trianon regelte die Situation Ungarns, des anderen Teilstaates der vormaligen Doppelmonarchie. Der am 2. September 1919 den österreichischen Delegierten übergebene Vertrag wurde am 10. September 1919 im Schloss Saint-Germain-en-Laye unterzeichnet. Mit dem sogenannten “Vertrag” wurde das ehemalige Habsburger Reich zerschlagen und der Zusammenschluß des verbliebenen deutschen Rest-Österreichs mit dem deutschen Reich verboten.

Die territoriale Aufteilung Österreich-Ungarns nach dem Ersten Weltkrieg
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Bestimmungen
Im Mai 1919 reiste eine österreichische Delegation nach St. Germain-en-Laye, aber eine direkte Teilnahme an den Gesprächen wurde ihr verweigert, lediglich schriftliche Vorschläge konnten unterbreitet werden. Auch dem Habsburger Herrscherhaus von Österreich-Ungarn wurde wie dem Deutschen Kaiserreich die angebliche Alleinschuld am Krieg zugewiesen.
Die wichtigsten Bestimmungen der 381 Artikel des Friedensvertrages von St. Germain waren:
- Böhmen, Mähren, Österreichisch Schlesien und einige Gemeinden Niederösterreichs (u.a. Feldsberg, der Bahnhof Gmünd und andere Gemeinden) gehen an die neu gegründete Tschechoslowakei, das Selbstbestimmungsrecht der deutschsprachigen Bevölkerung im Sudetenland (Deutschböhmen), die im Oktober 1918 eigenständige Provinzen gegründet hatten, findet dabei keine Berücksichtigung.
- Galizien geht an Polen.
- Südtirol, Welschtirol und das Kanaltal gehen an Italien.
- Istrien geht an Italien.
- Die Bukowina geht an Rumänien.
- Teile der Untersteiermark sowie das Kärntner Mießtal und das Seeland gehen an das neue Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen.
- Über Südkärnten ist eine Volksabstimmung darüber, ob es künftig zu Österreich oder zu Jugoslawien gehören möchte, durchzuführen.
- Westungarn geht an Österreich und erhält den Namen Burgenland (kommt von den vier Komitaten Wieselburg, Eisenburg, Ödenburg und Pressburg, aus deren Teilen das Burgenland gebildet wird).
- Die Verwendung von „Deutschösterreich“ als Staatsname wird verboten.
- Der Anschluss an das Deutsche Reich wird untersagt.
- Die Republik Österreich wird zu Reparationszahlungen verpflichtet.
- Eine allgemeine Wehrpflicht wird verboten. Es wurde nur ein Berufsheer von 30.000 Mann erlaubt. Die Rüstungsfabriken und Waffen mussten zerstört werden.
Nach Abtrennung dieser Gebiete blieb von Österreich (Cisleithanien) ein Reststaat von etwa 6,5 Millionen Einwohnern. Dem Deutschen Reich wurden noch härtere Bedingungen und Reparationen auferlegt. Sinngemäß entsprach der sogenannte Vertrag von St.-Germain dem Versailler Vertrag.
Der Vertrag von St. Germain trat am 16. Juli 1920 förmlich in Kraft. Er hatte wie der sogenannte Versailler Vertrag zum Ziel, zwischen den Völkern Mitteleuropas dauerhaft Zwietracht und Feindschaft zu säen, um der französischen kontinentalen Vormacht und dem Weltmachtstreben Englands keinen Widerpart bieten zu können.

Titelseite des Kladderadatsch
vom 28. September 1919
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Quelle: Metapedia
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Der Diktatfrieden von St. Germain en Laye
Die Vereinigung Deutschösterreichs mit dem Deutschen Reich wurde von den Siegern verhindert.
Die Zugehörigkeit zu Deutschösterreich wurde ohne Volksabstimmung im Sudetenland, in Südtirol, im Kanaltal, im Mießtal, in Seeland, in der Untersteiermark und im Obermurgebiet verweigert.
Mit diesem ungerechten „Friedensvertrag“ wurde die Grundlage für unermeßliches Leid gelegt, das zwei Jahrzehnte später ganz Europa traf.
A
Sudetenland wurde 1918/1919 von den Tschechen besetzt:
27 000 km² mit 3200000 Deutsche und 260000 Tschechen.
B
Südtirol wurde von Italien annektiert:
7400 km² mit 202400 Deutschen, 20300 Italienern, 9900 Ladinern (1921).
C
Kanaltal von Südslawien annektiert:
5300 Deutsche und 1500 Slowenen (1910)
D
Seeland, Mießtal und Unterdrauburg an Südslawien:
430 km² mit 3105 Deutschen und 13600 Slowenen (1910)
E
Untersteiermark an Südslawien:
5900 km² mit 79000 Deutschen und 400000 Slowenen.
F
Westliches Übermurgebiet an Ungarn
mit 2500 Deutschen.
G
Deutschwestungarn (5800 km² mit ungefähr 500 000 Einwohnern), verkleinert um Ödenburg (nach der zweifelhaften Volksabstimmung vom 14. Dezember 1921), Güns, Steinamanger, Preßburg u.a.
Im neuen Bundesland Burgenland nunmehr auf 3967 km² 226000 Deutsche, 42000 Kroaten und 15000 Madjaren.
H
Bei Kärnten (Zone 1: 1705 km²) blieben durch Abstimmung am 10. Oktober 1920 23000 Deutsche und 49000 Slowenen und Windische.
Nach einer Briefkarte der Österreichischen Landsmannschaft. 2000-11-25 ML
Quelle: Mitteleutopa.de
